Übersetzung des auf der ASNFD-Website veröffentlichten französischen Artikels. Die Aussagen und die Perspektive des Ausgangstexts wurden beibehalten.
Die Schweiz gilt weltweit als Vorreiter bei der Integration der Komplementärmedizin in ihr Gesundheitssystem. Seit der Einführung des eidgenössischen Diploms für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker (NHP mit eidgenössischem Diplom) verfügt die Schweiz über eine einheitliche, staatlich anerkannte Ausbildung mit hohen Qualitätsstandards.
Dennoch bleibt eine wichtige Frage offen:
Sollten eidgenössisch diplomierte Naturheilpraktiker die Möglichkeit erhalten, bestimmte grundlegende Injektionsmedikamente im Rahmen eines klar geregelten und sicheren Systems anzuwenden?
Ein neues Whitepaper analysiert diese Fragestellung aus rechtlicher und fachlicher Sicht und kommt zum Schluss, dass das geltende Bundesrecht bereits eine entsprechende Grundlage bietet.
Ein pragmatischer und sicherer Vorschlag
Das Whitepaper fordert keine uneingeschränkte Verschreibungsbefugnis.
Vorgeschlagen wird vielmehr ein kantonales Pilotprojekt, das sich auf drei Arzneimittel mit einem sehr guten Sicherheitsprofil beschränkt:
- Physiologische Kochsalzlösung (NaCl 0,9 %)
- Injizierbares Vitamin C
- Injizierbares Magnesium
Die Anwendung soll ausschließlich unter klar definierten Bedingungen erfolgen:
- individuelle kantonale Bewilligung,
- zertifizierte Zusatzausbildung in Injektionstechniken,
- standardisierte medizinische Protokolle,
- lückenlose Dokumentation,
- regelmässige medizinische Aufsicht,
- jährliche Evaluation durch die kantonalen Behörden.
Was sieht Artikel 52 der Arzneimittelverordnung vor?
Ein zentrales Argument des Whitepapers betrifft Artikel 52 der Schweizer Arzneimittelverordnung (VAM / OMéD).
Dieser Artikel ermöglicht den Kantonen, bestimmten Gesundheitsfachpersonen – darunter ausdrücklich die in Artikel 49 genannten Naturheilpraktiker – eine Bewilligung zur Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel unter eigener Verantwortung zu erteilen.
Nach Auffassung des Whitepapers besteht diese gesetzliche Grundlage bereits heute. Sie werde jedoch bislang nicht für einfache injizierbare Arzneimittel wie Kochsalzlösung, Vitamin C oder Magnesium genutzt.
Bereits anerkannte berufliche Kompetenzen
Das Whitepaper weist darauf hin, dass eidgenössisch diplomierte Naturheilpraktiker bereits heute invasive Behandlungstechniken erlernen und beherrschen.
Dazu gehören unter anderem:
- Akupunktur,
- Schröpftechniken,
- Eigenbluttherapie,
- Baunscheidt-Verfahren,
- Blutegeltherapie.
Diese Verfahren erfordern fundierte Kenntnisse der Anatomie, Hygiene, Sterilität und Risikobeherrschung.
Das Whitepaper argumentiert daher, dass die Verabreichung steriler Lösungen wie Kochsalz, Vitamin C oder Magnesium – nach entsprechender Zusatzausbildung – technisch weniger komplex sei als einige der bereits im eidgenössischen Ausbildungsgang vermittelten Verfahren.
Patientensicherheit steht an erster Stelle
Der Schutz der Patientinnen und Patienten bildet den Kern des vorgeschlagenen Modells.
Vorgesehen sind unter anderem:
- eine vollständige Anamnese vor jeder Behandlung,
- standardisierte Dosierungsrichtlinien,
- obligatorische Dokumentation jeder Anwendung,
- regelmässige medizinische Supervision,
- geeignete Berufshaftpflichtversicherung,
- Erfassung und Auswertung möglicher Nebenwirkungen.
Das Ziel besteht nicht darin, Sicherheitsstandards zu lockern, sondern einen transparenten und klar geregelten Rahmen für eine verantwortungsvolle Anwendung zu schaffen.
Warum ein kantonales Pilotprojekt?
Anstelle einer sofortigen schweizweiten Reform empfiehlt das Whitepaper zunächst ein 24- bis 36-monatiges Pilotprojekt in einem oder mehreren interessierten Kantonen.
Ein solches Projekt könnte wertvolle Erkenntnisse liefern über:
- die Patientensicherheit,
- klinische Ergebnisse,
- organisatorische Umsetzbarkeit,
- mögliche Vorteile für das Gesundheitswesen.
Diese Daten könnten als Grundlage für zukünftige politische und gesundheitspolitische Entscheidungen dienen.
Ein Beitrag zu einer sachlichen Diskussion
Die Komplementärmedizin entwickelt sich kontinuierlich weiter und spielt für viele Menschen in der Schweiz eine wichtige Rolle.
Unabhängig von der persönlichen Haltung lädt das Whitepaper zu einer faktenbasierten Diskussion zwischen:
- kantonalen Gesundheitsbehörden,
- Ärztinnen und Ärzten,
- Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern,
- Berufsverbänden,
- politischen Entscheidungsträgern
ein.
Im Mittelpunkt stehen dabei Patientensicherheit, berufliche Kompetenz und eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens.
Das vollständige Whitepaper lesen
Das Whitepaper enthält eine ausführliche Analyse:
- der rechtlichen Grundlagen von Artikel 52 VAM,
- der beruflichen Kompetenzen eidgenössisch diplomierter Naturheilpraktiker,
- der Sicherheitsaspekte,
- eines vollständigen kantonalen Pilotmodells,
- konkreter Empfehlungen an Kantone, Berufsverbände und Gesundheitsbehörden.
